Alle An- und Umbauten sowie alle baulichen Maßnahmen die auf den Parzellen vorgenommen werden sollen , sind im Vorwege beim 1. Vorsitzenden schriftlich zur Begutachtung und zur Entscheidung zur Bewilligung einzureichen.
Alle An- und Umbauten sowie alle baulichen Maßnahmen die auf den Parzellen vorgenommen werden sollen , sind im Vorwege beim 1. Vorsitzenden schriftlich zur Begutachtung und zur Entscheidung zur Bewilligung einzureichen.