Schon gewusst?
Pool
Kleine Kinderpools sind erlaubt große Pools nicht (Nr. 9 Gartenordnung), da die ordnungsgemäße Entsorgung des chlorhaltigen Wassers nicht gewährleistet ist. Für Bußgelder durch das Ordnungsamt kommt der Pächter allein auf.
Nachbarn
Sprechen Sie mit ihrem Nachbarn, er muss ihre Ansichten und Probleme kennen, damit er darauf reagieren kann.
Musik
Musik können Sie hören, aber bitte nur so, damit euer Nachbar sich nicht in seiner Ruhe gestört fühlt.
Es wird um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
Zu welchen Zeiten dürfen laute Gartengeräte eingesetzt werden?
Ruhezeiten sind zwingend einzuhalten.
Für alle Geräte und Maschinen gilt: Der Gebrauch ist Sonn- und Feiertags komplett verboten.
Verbrennung von Gartenabfällen / Feuer im Garten
3.11.1 Verbrennung von Gartenabfällen / Feuer im Garten
Das Verbrennen von Abfällen - auch Gartenabfällen - ist verboten.
Feuerschalen dürfen nur dann genutzt werden, wenn trockene
Holzscheite (Kaminholz) verwendet werden und keine Belästigung
durch Rauch und Funkenflug entsteht.
Durch Asche und Holzreste werden Schadstoffe in den Boden gebracht,
daher müssen die ausgekühlten Verbrennungsreste über
die Müllgef..e der Stadtreinigung entsorgt werden.
Festinstallierte Grilleinrichtungen in gemauerter Form oder aus
Betonfertigteilen müssen einen Mindestabstand von 5,00 m zur
Laube und 2,50 m zur Parzellengrenze haben.
Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) sind nachfolgende Pflanzen in Kleingärten nicht erlaubt.
Nadelbäume, Laubbäume und Sträucher
| - Tannen | - Eiche |
| - Zeder | - Birke |
| - Lärchen | - Ahorn |
| - Eiben | - Esche |
| - Fichten | - Erle |
| - Kiefern | - Buche |
| - Wacholder | - Weide |
| - Scheinzypressen | - Kastanie |
| - Lebensbäume | - Walnuss |
| - Mammutbäume | - Pappel |
| - Affenschwanzbäume | - Ginkgo |
| - Eberesche |
Deck- und Blütensträucher
- Goldregen
- Hasel
- Zierapfel
- Hartriegel
- Zierkirsche
- Erbsenstrauch
- Essigbaum
Wirtspflanzen für Krankheitserreger
| Wirtspflanze: | Schaderreger: |
| - Felsenbirne | für Feuerbrand |
| - Scheinquitte | für Feuerbrand |
| - Haferschlehe | für Feuerbrand |
| - Bocksdorn | für Scharka - Krankheit |
| - Feuerdorn | für Feuerbrand |
| - Rot- und Weißdorn | für Feuerbrand |
| - Zwergmispel (Cotoneaster) | |
| - Wacholder | für Birnengitterrost |
| - Korkenzieherweide | für Weidenbohrer |
| - Mandelbäumchen | für Spitzendürre (Monilla) |
| - Weymouths - Kiefer | für Johannisbeeren -, Säulen - und Blasenrost |
Neophyten und Arten, die als problematisch gelten, nicht aber verboten sind
inkl. Herkunftsregion, da sie heimische Arten verdrängen und streng kontrolliert werden müssen. Diese Arten wachsen teilweise ungehemmt und unkontrollierbar.
- Riesenbärenklau/Herkules Staude Kaukasus (Heracleum mantegazzianum)
- Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) China, Korea, Japan
- Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis) Sachalin, Kurilen
- Drüsiges Springkraut (Impatiens glaudulifera) Himalaya
- Kanadische und Riesen-Goldrute (Solidago canadensis und Solidago gigantea) Nordamerika
- Topinambur (Helianthus tuberosus) Nordamerika
- Beifußblättriges Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) Nordamerika
- Kartoffelrose (Rosa rugosa) Ostasien
- Franzosenkraut/Kleinblütiges Knopfkraut (Galinsoga parviflora) Südamerika
- Hornfruchtiger Sauerklee (Oxalis corniculata) Mittelmeer-Länder
- Essigbaum (Rhus typhiania) Nordamerika (verboten im Kleingarten - siehe oben)
Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf Grundlage neuerster Erkenntnisse ständig überarbeitet wird!
Schon gewusst??
Bundesgerichtshof zur Videoüberwachung
Dass solche Videoaufnahmen von Personen, die dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben, das Persönlichkeitsrecht der „gefilmten“ Personen verletzt, entschied der Bundesgerichtshof bereits in seinem berühmten Urteil vom 16.03.2010 (VI ZR 176/09). Die BGH-Richter stellten fest, dass bei privater Videoüberwachung die Kamera weder den angrenzenden öffentlichen Bereich erfassen darf, noch benachbarte Privatgrundstücke. Selbst ein gemeinsamer Zugang zu Privatgrundstücken darf nicht gefilmt werden. Verstößt der Betreiber der Videokamera gegen einen dieser Punkte, ergibt sich daraus ein Unterlassungsanspruch.
Auch Fake-Kameras (Webcam Attrappen) sind verboten
Interessant ist, dass ein solcher Unterlassungsanspruch sogar schon dann besteht, wenn der Betroffene eine Videoüberwachung auch nur ernsthaft befürchten muss. Laut dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung stellen deshalb sogar (angeblich) nicht angeschaltete Kameras oder Kamera-Attrappen, die auf ein fremdes Grundstück gerichtet sind, bereits eine Rechtsverletzung dar, weil selbst solche Fake-Kameras einen unzulässigen Überwachungsdruck erzeugen (oben zitiertes BGH-Urteil, Rn. 13). Der potentiell Beobachtete kann sich nie absolut sicher sein, ob er nicht vielleicht doch aufgenommen wird. Attrappen und echte Webcams sehen sich täuschend ähnlich und eine Fake-Kamera kann jederzeit durch eine echte Kamera ausgetauscht werden.
Wir weisen darauf hin, dass jedes Mitglied in unserem Verein die üblichen Rechtsprechungen hierzu berücksichtigt.
Bei Missachtung erfolgt eine Abmahnung und ggf. fristlose Kündigung in unserem Gartenbauverein!