Schon gewusst?

Pool

Kleine Kinderpools sind erlaubt große Pools nicht (Nr. 9 Gartenordnung), da die ordnungsgemäße Entsorgung des chlorhaltigen Wassers nicht gewährleistet ist. Für Bußgelder durch das Ordnungsamt kommt der Pächter allein auf.

 

Nachbarn

Sprechen Sie mit ihrem Nachbarn, er muss ihre Ansichten und Probleme kennen, damit er darauf reagieren kann.

 

Musik 

Musik können Sie hören, aber bitte nur so, damit euer Nachbar sich nicht in seiner Ruhe gestört fühlt.

Es wird um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.

 

Zu welchen Zeiten dürfen laute Gartengeräte eingesetzt werden?

Ruhezeiten sind zwingend einzuhalten.

Für alle Geräte und Maschinen gilt: Der Gebrauch ist Sonn- und Feiertags komplett verboten.

 

Verbrennung von Gartenabfällen / Feuer im Garten

3.11.1 Verbrennung von Gartenabfällen / Feuer im Garten

Das Verbrennen von Abfällen - auch Gartenabfällen - ist verboten.

Feuerschalen dürfen nur dann genutzt werden, wenn trockene

Holzscheite (Kaminholz) verwendet werden und keine Belästigung

durch Rauch und Funkenflug entsteht.

Durch Asche und Holzreste werden Schadstoffe in den Boden gebracht,

daher müssen die ausgekühlten Verbrennungsreste über

die Müllgef..e der Stadtreinigung entsorgt werden.

Festinstallierte Grilleinrichtungen in gemauerter Form oder aus

Betonfertigteilen müssen einen Mindestabstand von 5,00 m zur

Laube und 2,50 m zur Parzellengrenze haben.

 

Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) sind nachfolgende Pflanzen in Kleingärten nicht erlaubt. 

Nadelbäume, Laubbäume und Sträucher

- Tannen - Eiche
- Zeder - Birke
- Lärchen - Ahorn
- Eiben - Esche
- Fichten - Erle
- Kiefern - Buche
- Wacholder - Weide
- Scheinzypressen - Kastanie
- Lebensbäume - Walnuss
- Mammutbäume - Pappel
- Affenschwanzbäume - Ginkgo
  - Eberesche 

       

Deck- und Blütensträucher

- Goldregen

- Hasel

- Zierapfel

- Hartriegel

- Zierkirsche

- Erbsenstrauch

- Essigbaum

Wirtspflanzen für Krankheitserreger

Wirtspflanze: Schaderreger:
   
- Felsenbirne für Feuerbrand
- Scheinquitte für Feuerbrand
- Haferschlehe für Feuerbrand
- Bocksdorn für Scharka - Krankheit
- Feuerdorn für Feuerbrand
- Rot- und Weißdorn für Feuerbrand
- Zwergmispel (Cotoneaster)  
- Wacholder für Birnengitterrost
- Korkenzieherweide für  Weidenbohrer
- Mandelbäumchen für Spitzendürre (Monilla)
- Weymouths - Kiefer für Johannisbeeren -, Säulen - und Blasenrost

 

Neophyten und Arten, die als problematisch gelten, nicht aber verboten sind

inkl. Herkunftsregion, da sie heimische Arten verdrängen und streng kontrolliert werden müssen. Diese Arten wachsen teilweise ungehemmt und unkontrollierbar. 

- Riesenbärenklau/Herkules Staude Kaukasus (Heracleum mantegazzianum)
- Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) China, Korea, Japan  

- Sachalin-Staudenknöterich   (Fallopia sachalinensis) Sachalin, Kurilen
- Drüsiges Springkraut (Impatiens glaudulifera) Himalaya
- Kanadische und Riesen-Goldrute (Solidago canadensis und  Solidago gigantea) Nordamerika
- Topinambur  (Helianthus tuberosus) Nordamerika
- Beifußblättriges Traubenkraut  (Ambrosia artemisiifolia) Nordamerika
- Kartoffelrose (Rosa rugosa) Ostasien
- Franzosenkraut/Kleinblütiges   Knopfkraut (Galinsoga  parviflora) Südamerika
- Hornfruchtiger Sauerklee    (Oxalis corniculata) Mittelmeer-Länder
- Essigbaum (Rhus typhiania) Nordamerika (verboten im Kleingarten - siehe oben)

 

Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf Grundlage neuerster Erkenntnisse ständig überarbeitet wird!